SUP 2021 05 09 Vereinslokal Vormittag 97194 845x321 - Neuregelung der Bundesregierung zur Corona-Pandemie

Seit 8.11.2021 gelten folgende Neuerungen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Coronapandemie:

Ein Eintritt ins Vereinshaus ist nur mit  einem 3 G Nachweis möglich, d. h. geimpft, genesen,  gültiger PCR-Test für 72 Std. oder gültiger Antigentest für 24 Std. ab Abnahme.

Die Registrierung im Vereinshaus erfolgt in Eigenverantwortung. Bei Anwesenheit eines Wirtes wird die Registrierung überprüft.