Seit 8.11.2021 gelten folgende Neuerungen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Coronapandemie:
Ein Eintritt ins Vereinshaus ist nur mit einem 3 G Nachweis möglich, d. h. geimpft, genesen, gültiger PCR-Test für 72 Std. oder gültiger Antigentest für 24 Std. ab Abnahme.
Die Registrierung im Vereinshaus erfolgt in Eigenverantwortung. Bei Anwesenheit eines Wirtes wird die Registrierung überprüft.