Seit 8.11.2021 gelten folgende Neuerungen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Coronapandemie:

Ein Eintritt ins Vereinshaus ist nur mit  einem 3 G Nachweis möglich, d. h. geimpft, genesen,  gültiger PCR-Test für 72 Std. oder gültiger Antigentest für 24 Std. ab Abnahme.

Die Registrierung im Vereinshaus erfolgt in Eigenverantwortung. Bei Anwesenheit eines Wirtes wird die Registrierung überprüft.

Von Oktober 2020 bis Februar 2021 hat sich in unserer Hafenanlage sehr viel getan. In Eigenleistung haben Mitglieder und Gäste eine neue Stromanlage installiert.

Diese Bilder zeigen, wie aufwändig und anstrengend diese Arbeit war. Herzlichen Dank an ALLE!

Wir erinnern uns gerne noch an unser „Abkurbeln“ am 31.08.2019 und an unseren Frühschoppen am 29.09.2019 bei strahlendem Wetter und „ohne Abstand“.